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Sozialversicherungspflicht der Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer muss zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses seinen Sozialversicherungsausweis vorlegen. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis bei der zuständigen Krankenkasse beantragen und dem Arbeitgeber nachreichen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch dann verpflichtet, vom Arbeitnehmer die nachträgliche Vorlage des Sozialversicherungsausweises zu verlangen.

Meldepflicht

Meldefrist

Sozialabgaben


Quelle: Industrie und Handelskammer Oberbayern